Auf alle Lebenslagen vorbereitet:
Mit guter Vorsorge sind Sie bestens abgesichert.

Gebundene & freie Vorsorge

Was sind die Unterschiede einer gebundenen (Säule 3a) und freien (Säule 3b) Vorsorge?

Krankentagegeld, Unfall- & Unfallzusatz­versicherung

Alle drei Varianten sind in ihren Bestandteilen sicherlich nicht verkehrt! Aber auch für Sie notwendig?

Betriebshaftpflicht & Geschäftsversicherung

Der Schutz vor den finanziellen Folgen möglicher Schäden an Dritten, ist für Ihren Betrieb alternativlos

Pensionskasse & Betriebs-Rechtsschutz

Welche Pensionskasse ist die richtige und ist eine Betriebs­rechtsschutz­versicherung wirklich notwendig?

Zusatzversicherungen der BVG

Da, wo die Grundversicherungen keine Kosten mehr übernehmen, springen die Zusatzversicherungen ein. Sie übernehmen mehr Leistungen und ergänzen die obligatorische Versicherung der Leistungsbezüger. Nicht selten ist eine Zusatzversicherung von grossem Nutzen und sichert die individuellen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer.

Legen Sie grossen Wert auf eine optimale Altersvorsorge? Dann ist zur Investition in die 3. Säule geraten. Wollen Sie Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen möglicher Schäden an Dritten schützen, so hilft Ihnen der Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Versicherung.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Zusatzversicherungen.

Experten helfen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich auf der Suche nach Ihrer individuellen Versicherungslösung. Damit Sie rundum optimal versichert sind und sich keine Sorgen machen müssen.

Gebundene Vorsorge

Unverbindliche Säule 3a

Wollen Sie für Ihr Alter vorsorgen und gleichzeitig noch Steuern sparen? Dann liegen Sie mit einer Investition in die gebundene Vorsorge – oder auch Säule 3a genannt – genau richtig.

Die Säule 3a ist ein langfristiges Sparinstrument. Das Geld ist «gebunden» und steht dem Sparer frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Pensionsalters zur Verfügung. Beiträge an die Säule 3a sind – im Gegensatz zu AHV und Pensionskasse – freiwillig und für Erwerbstätige mit 2. Säule bis zu einem Betrag von maximal 6′566 Franken und für Erwerbstätige ohne 2. Säule bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens oder 32′832 Franken steuerbefreit (Stand 2010). Einbezahlen können alle Erwerbstätige der Schweiz.

Die Säule 3a stellt auch für Selbständigerwerbende die klassische Vorsorgeform dar. Bezüglich dem Schutz vor den Risiken Tod und Invalidität sind selbständige Personen jedoch benachteiligt: Die Säule 3a dient in ihrem Falle nur dem Vorsorgesparen. Die Risiken Tod und Invalidität müssen zusätzlich abgedeckt werden, entweder durch eine zusätzliche Versicherung (Vorsorgepolice) oder dem Abschluss einer Lebensversicherung.

Freie Vorsorge

Unverbindliche Säule 3b

Die Säule 3b untersteht – im Gegensatz zur Säule 3a – keinen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Höhe der einbezahlten Vorsorgegelder. Die freie Vorsorge zeichnet sich durch hohe Individualität und Flexibilität aus. Der Sparer kann frei entscheiden, in welchem Umfang und zu welchem Zweck die freie Vorsorge betrieben werden soll.

Im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge unterliegen die Beiträge an die Säule 3b keiner Steuerbefreiung. Das in der freien Vorsorge gesparte Geld kann dafür aber jederzeit und in jeder beliebigen Höhe bezogen werden. Einzahlungen in die Säule 3b stehen jeder Person offen.

Machen Sie sich jetzt Gedanken über Ihre persönliche Vorsorge. Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Krankentaggeld (KTG)

Das Krankentaggeld ersetzt den Lohnausfall in Folge einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, dem betroffenen Mitarbeiter für eine beschränkte Zeit den Lohn weiter zu entrichten. Die Taggeldversicherung befreit den Arbeitgeber ab Beginn der Taggeldzahlungen von der Lohnfortzahlung. Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt von der Anzahl Dienstjahre ab. Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch. Auch Selbständigerwerbende und Hausfrauen können sich gegen eine Prämie einer Krankentaggeldversicherung anschliessen.

Unfallversicherung (UVG)

In der Schweiz sind alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Mitarbeiter, welche für mehr als acht Stunden in der Woche bei einem Unternehmen tätig sind, müssen zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert werden. Darunter fallen auch Unfälle in der Freizeit, in den Ferien oder bei Spiel und Sport.

Die Unfallversicherung kommt einerseits für die Heilbehandlung, die dafür benötigten Hilfsmittel, Reise- und Transportkosten sowie für Taggelder und Invalidenrenten als Lohnersatz, Integritätsentschädigungen und Hilflosen- und Hinterlassenenrenten auf.

Gewisse Betriebe können sich von Gesetzes wegen ihren Unfallversicherer nicht frei aussuchen, sondern müssen sich bei der SUVA versichern (Bau-, Transport- und verarbeitendes Gewerbe, Industrie, Energiewirtschaft). Alle anderen Betriebe können sich ihre Versicherungsgesellschaft selbst auswählen.

Unfall-Zusatz (UVG-Z)

In der Schweiz sind alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen von Unfällen versichert. Die Unfallversicherung kommt für die Heilbehandlung, die dafür benötigten Hilfsmittel, Reise- und Transportkosten sowie für Taggelder und Invalidenrenten als Lohnersatz, Integritätsentschädigungen und Hilflosen- und Hinterlassenenrenten auf.

In Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung kann bei Bedarf zusätzlich eine UVG-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Während die obligatorische Unfallversicherung lediglich die sozial unumgänglichen Mindestleistungen abdeckt, deckt die UVG-Zusatzversicherung auch die individuellen Bedürfnisse der Versicherten ab. Die Leistungen differieren von Anbieter zu Anbieter.

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten und finden Sie Ihre optimale Versicherungslösung. Experten helfen Ihnen dabei.

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen möglicher Schäden an Dritten. Das heisst: Die Versicherung deckt die Haftpflichtansprüche, welche einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens verursacht wurden.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört zum Grundbedarf eines jeden Unternehmens. Je nach Art des Betriebes stehen jeweils andere Risiken im Vordergrund. Folgende Risiken können durch eine Betriebshaftpflicht-Versicherung abgedeckt werden:

Anlagerisiken

Unter Anlagerisiken versteht man Schäden, welche aus der Haftpflicht als Eigentümer oder Mieter von Geschäftsimmobilien entstehen. Beispiel: Vom Betriebsgebäude löst sich ein Dachziegel und beschädigt ein parkiertes Auto.

Betriebsrisiken

Als Betriebsrisiken werden Schäden bezeichnet, welche aus betrieblichen Abläufen entstehen. Beispiel: Bei der Auswechslung einer Waschmaschine wird die Kücheneinrichtung durch einen Ihrer Monteure beschädigt. Diese muss in der Folge ersetzt werden. Bezahlt wird das Ganze von der Betriebshaftpflicht-Versicherung.

Produktrisiken

Als Produktrisiken werden Schäden bezeichnet, welche durch Konstruktions- oder Entwicklungsfehler von Produkten entstehen. Beispiel: Sie sind ein Handyhersteller. Der Akku Ihres neusten Produktes ist fehlerhaft. Dieser sorgt für Überhitzung, was zu einer Explosion des Mobiltelefons führen kann.

Neben der Versicherung gegen oben genannte Risiken, lassen sich verschiedene Sonderrisiken einschliessen. Von der Betriebshaftpflicht nicht gedeckt wird jedoch der Schaden, welcher einem Unternehmer oder dessen Familie selbst entsteht.

Angehörige von freien Berufen (z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten) können eine freiwillige Versicherung abschliessen und werden dadurch vor den speziellen Risiken in der Ausübung ihres Berufes geschützt.

Geschäftsversicherung

Mit einer Geschäftsversicherung schützen Sie Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch unvorhersehbaren Ereignissen.

Schutz der Einrichtung & Waren

Die finanzielle Absicherung der Geschäftseinrichtung und der gelagerten Waren gehört zu den wichtigsten Vorkehrungen aller Betriebe. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Reperaturen oder Neuanschaffung der Einrichtung und Waren, welche z.B. durch Feuer, Wasser oder Diebstahl vernichtet oder beschädigt wurden.

Betriebsunterbruchsversicherung

In den meisten Fällen entsteht bei einem grösseren Schaden ebenfalls ein Betriebsunterbruch, welcher sehr schnell die Existenz des Betriebs oder der Mitarbeiter gefährden kann. Hier schafft die Betriebsunterbruchsversicherung Abhilfe in Form von Ausgleichszahlungen. Somit wird nicht nur die Einrichtung und Waren ersetzt, sondern auch finanzielle Einbussen grossteils durch die Versicherung abgedeckt.

Pensionskasse

Die Pensionskassen ergänzen die Leistungen der AHV und sollen dafür sorgen, dass die Pensionierten, Hinterlassenen oder Invaliden ihren bisherigen Lebensstandard beibehalten können und einen möglichst angenehmen Lebensabend ermöglichen. Die Zahlung des Pensionskassenbeitrages ist für jeden Angestellten ab einem gewissen Beitrag obligatorisch. Mit der Beitragszahlung sichert sich der Arbeitnehmer nicht nur eine angenehme Rentenzahlung im Alter, sondern versichert sich gleichzeitig auch gegen Invalidität und Tod.

Ist Ihre Pensionskasse die richtige?

Eine hohe Verzinsung des Kapitals ist für die meisten Versicherten in der Pensionskasse der wichtigste Punkt. Aber auch die Zusatzleistungen im Bereich der Invaliditätsleistungen, Witwenrente etc. sollten beachtet werden. Vertrauen Sie auf uns und beantragen Sie nachfolgend gemäss Ihren Vorstellungen ein unverbindliches Angebot für die passende Pensionskasse.

Betriebs-Rechtsschutz

Umfangreicher Beistand durch Juriste und Anwälte wenn Sie Ihr Recht als Unternehmen einfordern wollen, dass erhalten Sie mit einer Betriebsrechtsschutzversicherung. Die Betriebs-Rechtsschutz gehört zu den günstigsten Unternehmensversicherungen und kostet für einen Kleinbetrieb ca. 400 Franken pro Jahr.

Einige Beispiele, für welche die Betriebs-Rechtsschutzversicherung Ihnen beisteht:

  • Schadenersatzansprüge
  • Strafverfahren bei fahrlässigem Handeln
  • Streitigkeiten gegenüber Mitarbeiter
  • Streitigkeiten mit dem Vermieter / Vermieter-Rechtsschutz
  • Unfälle mit Unternehmensfahrzeuge
  • viele weitere Bereiche

Schliessen Sie die Rechtsschutzversicherung am besten frühzeitig, also vor Eintreten eines Rechtsstreites ab!